Wie ich der Bildzeitung für intellektuelle Surfer entnehme (sorry, ja, es folgt ein SpOn-Link, aber Quellenangabe muss sein!), plant die Frohe und Hansestadt Hamburg ein Gesetz zur Eindämmung von Google Street View oder so (das Thema findet nicht nur bei SpOn statt, wie ich gerade sehe). Mal abgesehen davon, dass Populismus ein nur bedingt zuverlässiges Mittel zum politischen Erfolg ist, und dass zum Thema Panoramafreiheit inzwischen eigentlich genug und in ausreichender Klarheit gedacht und geschrieben wurde, um weitere Versuche dieser Art zu unterbinden – mal ganz abgesehen davon würde mich jetzt mal folgendes interessieren:
Das hier in nicht sonderlich großer Auflösung gepostete Bild entstand im Oktober 2008 in einer ruhigen Hamburger Seitenstraße. Gegen welche Gesetze habe ich mit der Veröffentlichung dieses Bildes an dieser Stelle verstoßen? Und wessen Interessen habe ich in welcher Form mit dieser Veröffentlichung verletzt? Wer wird mich jetzt daraufhin verklagen? Ich frage ja nur. Weil es mich interessiert.
Ach ja, nochwas: Das Bild steht unter einer CC-Lizenz und darf gerne auch auf anderen Seiten gepostet werden…
Update: Wie ich es heimlich erhofft hatte: Jetzt gibt es auch schon die Schockwellenreiter Street View, und vielleicht folgen noch weitere. Ich werde jedenfalls wieder in mein Archiv eintauchen und weitere Street Views posten.
29. April 2010 um 12:26 Uhr
Mit Verlaub, Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Böse sind ja nur die Bilder die aus drei Meter Höhe aufgenommen werden.
Wobei Google ja sagt, dass würden sie extra machen, damit man keinem Passanten direkt ins Gesicht knipst und die Goggle-Nicht-Woller meinen das wäre voyeuristisches Überdieheckegucken.
Also bitte Leiterchen einpacken und nochmal zurück nach Hamburg.
29. April 2010 um 12:31 Uhr
Aus drei Meter Höhe wäre dann auch das vollständige Kennzeichen des in der rechten Einfahrt unauffällig geparkten Golf Cabrio lesbar – und wir wüssten, ob "? – KK 1235" in Hamburg zuhause ist oder nicht.
Aber ich hatte das Leiterchen nicht dabei und kann auch nicht drei Meter hoch springen.
30. April 2010 um 10:25 Uhr
Hinweis: An dieser Stelle stand bis gerade eben ein Kommentar, der weitere, persönliche Daten zum obigen Bild enthielt. Diese Daten sind zwar öffentlich verfügbar – schließlich hatte der Kommentator die Daten auch mit ihrer Quelle verlinkt.
Da diese Information aber durch die Panoramafreiheit nicht abgedeckt ist und ich die Sache zuerst auch unter anderen Gesichtspunkten noch einmal prüfen möchte, habe ich den Kommentar vorerst von der Seite genommen.
30. April 2010 um 10:40 Uhr
OK, diese meine Vorsicht war… sagen wir: übervorsichtig.
Der Kommentar bleibt trotzdem gesperrt, weil die vom Kommentator angebotene persönliche Information zwar auf einer öffentlichen Quelle beruht, die daraus gezogene Schlussfolgerung aber, wie ich aus nicht-öffentlicher Quelle weiß, leider nicht richtig ist.